Altersfreigaben für Web-Inhalte: Experten raten zu Gelassenheit in Sachen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)

Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Die Novellierung dieses Wortungetüms (abgekürzt: JMStV) sorgt seit einigen Wochen vor allem in der Blogosphäre für Aufregung und Verunsicherung: Mehrere Blogger haben angekündigt, ihre Aktivitäten zum Jahreswechsel einzustellen, andere denken offen über diesen Schritt nach (siehe die Linksammlung von Sebastian Dosch). Sie befürchten Bußgelder und Abmahnwellen. Viele Experten geben jedoch Entwarnung.

Alterskennzeichnung von Web-Inhalten Pflicht?

Worum geht es? Ab 1. Januar 2010 haben Anbieter von Telemedien – wozu auch Internetinhalte gehören – laut JMStV  die Pficht, ihren Content auf jugendgefährdende Inhalte zu prüfen und diese ggf. mit Altersfreigaben zu versehen und damit ihre Nicht-Eignung für bestimmte Altersgruppen zu kennzeichnen. Alternativ kann die Verfügbarkeit der Inhalte zeitlich eingeschränkt werden oder es besteht die Option, Zugangssperren für Minderjährige einzurichten.

Mittlerweile haben sich in Blogs und Fachartikeln zahlreiche Juristen zur Novellierung des Staatsvertrags geäußert, einige Stimmen hat Gerrit Eicker zusammengestellt. Diese geben mehrheitlich Entwarnung (und rügen nicht zuletzt missverständliche und aus juristischer Perspektive unprofessionelle Formulierungen im Gesetz, wie etwa der Informationsrechtler und Rechtsinformatiker Prof. Dr. Thomas Hoeren in seiner Einschätzung).

Das Missverständnis: Viele Anbieter glauben, es bestünde nunmehr grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht. Das ist offenbar nicht der Fall. Nach vorherrschender Meinung müssen lediglich Anbieter jugendgefährdender Inhalte

  • Zugangssperren (technischer oder sonstiger Art) implementieren oder
  • die Ausstrahlungszeit beschränken (und die Website nur zwischen 23 und 6 Uhr online stellen) oder
  • jugendgefährdende Angebote mit HTML-Schnipseln mit Alterskennzeichnungen versehen, die von lokal installierter Filter-Software erkannt werden. (Dafür soll es zeitnah entsprechende standardisierte HTML-Snippets geben.)

Wohlgemerkt: oder. Es geht also nicht darum, sämtliche dieser Maßnahmen umzusetzen, sondern eine davon. Darüber hinaus muss im Impressum ein Jugendschutzbeauftragter benannt werden – sofern jugendgefährdende Inhalte angeboten werden, so sehen es jedenfalls viele Kommentatoren aus dem juristischen Umfeld.

Punkte eins und zwei in der Liste sind übrigens gar nicht neu, sondern schon längst Bestandteil des JMStV. Hinzugekommen ist Alternative drei und die Pflicht, ggf. im Impressum einen Jugendschutzbeauftragten anzuführen.

Die Vorschriften betreffen offenbar nur Anbieter nicht-jugendfreier Inhalte

Tatsächlich dreht sich die Diskussion um Prinzipien und unterschiedliche Auffassungen von sinnvollen Jugendschutzmaßnahmen im Internet, die in Blogs und Foren zurecht heftig diskutiert werden. An dieser Diskussion wollen wir uns an dieser Stelle nicht beteiligen, wir möchten jedoch auf die praxisrelevanten Konsequenzen für unsere Kunden hinweisen: Solche gibt es nach vorherrschender Lesart der Experten für Internetrecht nicht. Und da es laut mehrheitlicher Lesart keine Verpflichtung zur Alterskennzeichnung gibt, ist auch keine Abmahnwelle zu befürchten.

Sehr lesenswert und blutdrucksenkend ist in diesem Zusammenhang der Beitrag von Strafrechtler Udo Vetter Warum Blogger leidlich gelassen bleiben können.

Fazit: Die Kennzeichnungspflicht oder die Pflicht zur Einschränkung der Ausstrahlungszeit oder die Pflicht der Implementierung von Zugangssperren betrifft nur Web-Auftritte, die jugendgefährdenden Content anbieten. Das tut weder //SEIBERT/MEDIA, noch ist uns ein Kunde bekannt, der Inhalte online anbietet, die erst für Nutzer ab 16 resp. 18 Jahren geeignet sind.

Update: Novellierung des JMStV vor dem Aus?

Und wie es im Internet-Zeitalter eben manchmal ist: Hin und wieder überschlagen sich die Ereignisse und müssen Kommentare zur Sache schon vor der Veröffentlichung ergänzt werden. So auch bei diesem Blog-Artikel: Fraktionen in mehreren Landtagen haben nämlich überraschenderweise angekündigt, dass sie der Novellierung des JMStV im Bundesrat nicht zustimmen werden. Die jüngsten Entwicklungen und Einschätzungen sind u. a. auf Heise-Online nachzulesen.

Gegenstandslos ist das Thema damit allerdings wohl nicht. Wie auch immer sich die Dinge entwickeln mögen: Anbieter von jugendfreien Inhalten sind der überwiegenden Expertenmeinung zufolge von den bestehenden und möglicherweise neu hinzukommenden Vorschriften des JMStV nicht betroffen. Auch wir empfehlen unseren Kunden daher, die Entwicklung abzuwarten - und Gelassenheit.

Hinweis://SEIBERT/MEDIA bietet keine Rechtsberatung an. Als Rechtsberatung ist auch dieser Artikel nicht zu verstehen. Der Beitrag gibt lediglich allgemeine Informationen ohne Gewährleistung von Vollständigkeit und rechtlicher Korrektheit.

Weitere Informationen und Links

Der JMStV im Wortlaut (PDF)
Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet
Panikmache oder ernsthafte Gefahr für Online-Medien?
Blogger und der JMStV
Warum Blogger leidlich gelassen bleiben können
Jugendmedienstaatsvertrag: Keine Panik


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4 thoughts on “Altersfreigaben für Web-Inhalte: Experten raten zu Gelassenheit in Sachen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)”

  1. Richtig ist es so: Nicht mehrere Landtage, nur NRW, dafür dort alle Fraktionen.
    Gelassenheit ist in solchen Dingen übrigens kein guter Ratgeber: wären alle gelassen geblieben, dann hätten wir jetzt ein solch mißratenes Gesetz. Der mündige Bürger bleibt nicht Gelassen sondern tut seine Meinung kund.

  2. Ah, vielen Dank für die Korrektur!

    Natürlich ist es jedem unbenommen, seine Meinung zu diesem Thema zu äußern. Die Diskussion ist wichtig und findet zurecht statt.

    Nur wollen wir an dieser Stelle nicht in diese Diskussion einsteigen, sondern vielmehr unsere Kunden beraten und mit Informationen/Interpretationen versorgen. In diesem Zusammenhang finden wir es eben richtig und sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass es für unsere Kunden offenbar keinen Grund gibt, in Aktionismus zu verfallen. Und nach dem vorläufigen Ende der Debatte schon gar nicht. 🙂

  3. Vermutlich haben Sie recht, dass die Aufregung in der Öffentlichkeit zu der aktuellen Entwicklung geführt hat. Allerdings erschien die ein oder andere Reaktion zumindest uns, stärker von der Motivation geleitet, wie man auf die ‘Mißratenheit’ des Gesetzes möglichst viel Aufmerksamkeit erzeugen kann, denn welche sachlichen Gefahren tatsächlich drohen. So oder so. Wir begrüßen es auch, wenn das Gesetz nicht kommt.

  4. Ob tatsächlich der “bloggende” Widerstand dazu geführt hat, dass Nordrhein-Westfalen als eiziges (und letztes) Bundesland nicht zugestimmt hat, wage ich zu bezweifeln. Vielmehr war hier in meinen Augen die politische Sonderlage ausschlaggebend: Würde die CDU/FDP-Regierung noch an der Macht sein, hätten sie die von ihnen eingebrachte Änderungen wohl einfach durchgewunken – wie alle anderen 15 Landesparlamente zuvor auch. Aber so ist das in der Politik eben: Was CDU/FDP selbst eingebracht haben, wird dann abgelehnt, sobald man in der Opposition ist. Und da die Linken der neuen SPD/Grüne-Minderheitsregierung diesmal nicht ihre Stimmen geben wollten, hatte die Opposition +1 Stimme und es drohte der neuen Regierung die erste Abstimmungsniederlage. Wer will denn das? Und schwups, schon waren plötzlich alle dagegen: Die, die das ganze vorher eingebracht hatten und die, die eigentlich dafür waren bis sie merkten, dass sie keine Mehrheit hatten – wenn das mal keine konsequente Vorzeigepolitik ist. Dies auf irgendwelche Stimmungen oder Gegenbewegungen zurückzuführen ist von daher meiner Meinung nach zu weit hergeholt, das war schlicht und einfach politisches Kalkül, über deren Endergebnis man sich nun vielleicht freuen kann – das an sich aber eher traurig ist weil es zeigt, dass weniger die Sache im Vordergrund stand als vielmehr machtpolitisches Kalkürl.
    Soviel dazu. Was mich allerdings auch wundert: Warum ist der “Widerstand” erst jetzt öffentlich aufgenommen worden oder jedenfalls relevant in der öffentlichen Meinung geworden, wo der Vorgang doch schon seit längerem am laufen ist? Irgendwie finde ich es zu einfach sich im Nachhinein zu freuen, dass hier die “Internetgemeinschaft” einen Sieg errungen hat, da sollte man selbstkritischer sein. Wobei das “Gelassen sein” sicherlich auch kein wirklich guter Ratschlag ist, denn dann – siehe dieses possierlich-peinliche Politikbeispiel – kommt von dort immer nur das bei uns an, was die politische Windrichtung gerade vorgibt, und das kann es auch nicht sein.
    Abschließend: Den Satz “Wir begrüßen es, wenn das Gesetz nicht kommt.” würde ich so nicht stehen lassen wollen. Denn dass eben aktuell jugendgefährdende Inhalte nicht gekennzeichnet werden (müssen) ist eben nicht in Ordnung und bei aller Freiheit des Netzes nicht nachvollziehbar. Ich finde, dass es absolut in Ordnung ist, dass (bestimmte) Seiten einer gewissen Kontrolle unterzogen werden und auch Unternehmen sich bzw. die eigenen Inhalte selbstkritisch in Form eines Jugendschutzbeauftragten hinterfagen (wie gut das in der Praxis wirklich laufen wird sei mal dahingestellt), sofern diese entsprechende untauglichen Inhalte aufweisen. Eigentlich sollte es eher selbstverständlich sein, dass Seiten gekennzeichnet sind, die für alle zugünglich sind aber solche Inhalte nicht bereithalten, so wie Kinos oder Getränkeläden Ausweise kontrollieren sollten. Dass sich hier das Kino eher an einem mehr zahlenden Kunden erfreut als diesen wierder nach Hause zu schicken dürfte aber ebenso eher die Realität sein wie die Seitenbetreiber, der sich über jeden Traffic freut und an diesem direkt oder indirekt verdient. Ich weiß, an dieser Stelle träume ich wieder von der perfekten guten Welt, die es nicht gibt. Aber genau deswegen finde ich Richtlinien dort sinnvoll, wo Kinder und Jugendlichen tatsächlich negativ betroffen sind – wer ist hier denn wirklich dagegen? Natürlich kann man über einzelne Inhalte streiten, den Grundgedanken des Gesetzes bzw. der Änderungen an sich abzulehnen, halte ich allerdings nicht für richtig.

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