Leicht ist man versucht, einer Mail, die sich Benutzer über die eigene Plattform - ob Website oder Community - zuschicken, mit eigenen Informationen und Botschaften anzureichern. Gemäß einem aktuellen Urteil gegen QUELLE ist das jedoch rechtswidrig und sollte unterlassen werden.
heise schreibt dazu "Verbot für Produktempfehlungs-E-Mails mit Werbung":
Optionen auf Websites, mit denen Shop-Besucher Freunden und Bekannten E-Mails mit Produkttipps zuschicken können, verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht und sind unzulässig, wenn darin zusätzlich Reklame enthalten ist. Dies hat jüngst das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) entschieden (Az. 3 U 1084/05). Zur Begründung führten die Richter an, dass mangels einer ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers eine rechtswidrige "unzumutbare Belästigung" und somit Spam vorliege.
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