Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seibert Group GmbH

Hinsichtlich der Nutzung unserer Apps gelten unsere Endbenutzer-Lizenzverträge: seibert.biz/product-eula

Allgemeine Angebotsbedingungen für Lizenzen aus dem Atlassian-Ökosystem der Seibert Solutions GmbH

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

  1. Für die Beschaffung von Softwarelizenzen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Angebotsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist und wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
  2. Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nur dann akzeptiert und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Sie im Rahmen der Bestellung auf Ihre AGB verweisen und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
  3. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben im Zweifel Vorrang vor diesen Angebotsbedingungen.
  4.  Wir behalten uns Änderungen dieser Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unser Angebot ist bis zu dem angegebenen Datum gültig.
  2. Sie können das Angebot annehmen, wie es für Sie am bequemsten ist. Sollte im Rahmen Ihrer Prozesse eine Willenserklärung per E-Mail ausreichen, schicken Sie einfach eine kurze Nachricht mit Bezugnahme auf die Angebotsnummer an die E-Mail-Adresse auftrag@seibert.group. Natürlich können Sie auch das im Angebot angehängte Bestellformular nutzen und dieses ausgefüllt an die oben genannte E-Mail-Adresse schicken. Bestellungen aus Ihrem Warenwirtschaftssystem können Sie ebenfalls an die oben genannte E-Mail-Adresse schicken.
  3. Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Softwarebetrieb und Hosting, Beratungen und Schulungen) erhalten Sie von uns gesonderte Angebote zur Annahme; diese sind nicht Teil dieses Angebotes.

§ 3 Nutzungs- und Eigentumsrechte der Software-Hersteller

  1. Gegenstand unseres Angebotes ist die Vermittlung der auf die im Angebot vereinbarten Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software. Die Einräumung der zu deren vertragsgemäßer Nutzung erforderlichen Rechte erfolgt durch den jeweiligen Hersteller nach Maßgabe von Absatz 3.
  2. Bitte beachten Sie, dass hinsichtlich der nach diesem Angebot vermittelten Produkte zwischen Ihnen und dem Hersteller direkt ein Lizenzvertrag bzw. Cloud-Vertrag geschlossen wird und wir nur für eigene Softwareprodukte als Lizenzgeberin oder als Provider der Cloud-Services agieren. Hinsichtlich der Lizenzverträge oder Cloud-Verträge, die Sie direkt mit dem jeweiligen Hersteller abschließen, gelten vorrangig diese Verträge.
  3. Die Softwareprodukte, Nutzungsrechte an den Softwareprodukten sowie der notwendige Speicherplatz für Daten (Cloud) werden Ihnen ausschließlich über den jeweiligen Hersteller bereitgestellt. Diesbezüglich gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Hersteller in ihrer jeweils gültigen Fassung, die auf der jeweiligen Website der Hersteller eingesehen werden können. Der jeweilige Hersteller ist ausschließlich für den Inhalt seiner Lizenz- und Nutzungsbestimmungen verantwortlich. Die Nutzungsbestimmungen des Herstellers Atlassian finden Sie in ihrer jeweils aktuellen Version unter https://www.atlassian.com/de/legal/atlassian-customer-agreement.
  4. Soweit einzelvertraglich oder in den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist es Ihnen weder unmittelbar noch mittelbar gestattet, die Software zu kopieren, modifizieren, adaptieren, ein abgeleitetes Werk davon zu erstellen, zurückentwickeln, dekompilieren, übersetzen, disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu extrahieren. Ihre Rechte gemäß § 69 d UrhG bleiben unberührt.
  5. Verstoßen Sie gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche durch uns vermittelten  Nutzungsrechte sofort unwirksam. In diesem Fall haben Sie die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.
  6. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei den Herstellern.

§ 4 Abrechnung und Zahlungsziel

  1. Die Kosten für Lizenzen werden in US-Dollar erhoben und im Rahmen der Angebotsstellung tagesaktuell in Euro umgerechnet und angeboten. An diesem Wert orientiert sich unsere Rechnungsstellung. Sollte sich durch die Wechselkursschwankungen im Zeitraum zwischen dem Angebotsdatum sowie dem Tag Ihrer Bestellung eine Abweichung ergeben, die über 6% liegt, wird der tagesaktuelle Euro-Wert unserer Rechnungsstellung verwendet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Sollte Ihr Unternehmen nicht in Deutschland ansässig sein, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und es gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
  2. Im Anschluss an den Kauf der Lizenzen erhalten Sie eine Rechnung nach deutschen Steuervorgaben und können diese nach Erhalt und Prüfung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen begleichen.

§ 5 Mängelansprüche

  1. Ihre Mängelrechte in Bezug auf Mängel der Software, Verfügbarkeiten der Cloud oder sonstige Mängelrechte bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller nach Maßgabe der unter § 3 Abs. 1 genannten Vertragsbedingungen des Herstellers. Wir sind als Absatzmittler nicht zur Mängelhaftung von Software des Herstellers Atlassian oder von Drittanbietern verpflichtet.
  2. Hinsichtlich der Verfügbarkeiten gelten die SLA der jeweiligen Hersteller. Für den Hersteller Atlassian ist dieses einsehbar unter: https://www.atlassian.com/legal/sla.
  3. Hinsichtlich des Supports durch den Hersteller Atlassian können folgende Supportleistungen von dem Hersteller bezogen werden: https://confluence.atlassian.com/support/atlassian-support-offerings-193299636.html

§ 6 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir  – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu dem Betrag der Nettolizenzgebühr sämtlicher über uns bezogener Lizenzen bezogen auf einen Zeitraum der  letzten 12 Monate vor Entstehen des Anspruchs.
  3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  4. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  5. Soweit die Haftung nach Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese Vertragsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wiesbaden, Deutschland.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Veranstaltungskarten der Seibert Group GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsbeziehung

  1. Diese Bedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Veranstaltungen, bei denen Seibert Group GmbH, Luisenstraße 37-39, 65185 Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 11502, und/oder ihre verbundenen Unternehmen  (nachfolgend „wir“ oder „Seibert“), der Veranstalter ist.
    Sie regeln die Beziehungen zwischen Seibert und den Kartenkäufern (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Veranstaltungskarten (nachfolgend „Tickets“).
    Es gelten zusätzlich und vorrangig die besonderen Bedingungen jeder Veranstaltung (Storno, Übertragbarkeit), die jeweils bei der Beschreibung der Veranstaltung geregelt sind. Für den Fall, dass der Kunde eigene AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht im Einzelfall schriftlich zugestimmt haben.
  2. Der Kunde bestätigt beim Online-Kauf von Tickets durch das Setzen eines Häkchens in dem Kästchen zu dem Text „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere die Kenntnisnahme dieser AGB.” Ohne Einwilligung in diese AGB ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.
  3. Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten zudem auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
  4. Die Online-Veranstaltungen werden über die Plattform pretix durchgeführt. Diesbezüglich gelten zusätzlich die AGB von pretix (siehe: https://pretix.eu/about/de/terms) sowie die dortige Datenschutzerklärung (siehe: https://pretix.eu/about/de/privacy).
  5. Von Ziffer 1.4 abweichend, wird die Veranstaltung “Tools4AgileTeams” über die Plattform venueless durchgeführt. Diesbezüglich gelten zusätzlich die AGB von venueless (siehe: https://venueless.org/de/)  sowie die dortige Datenschutzerklärung, welche unter https://venueless.org/de/privacy.html  eingesehen werden kann.

§ 2 Vertragsabschluss, Ticketpreis und Fälligkeit, kein Widerrufsrecht

  1. Tickets können auf der jeweiligen Internetplattform , zB für das Event “Tools4AgileTeams” unter https://www.tools4agileteams.com, erworben werden. Die jeweiligen Veranstaltungstickets können dort ausgewählt und in den virtuellen Warenkorb gelegt werden. Über den Button “Fortfahren” müssen Name, Adresse und E-Mail-Adresse, optional Firma, interne Referenz und Leistungsempfänger des Rechnungsempfängers sowie die jeweils teilnehmende Person angegeben werden.
  2. Durch Klicken auf den Button, der den elektronischen Bestellvorgang abschließt, gibt der Kunde ein verbindliches Bestellangebot ab.
  3. Seibert kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem sie dem Kunden eine Buchungsbestätigung  in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei der Zugang der Bestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem sie dem Kunden die bestellten Tickets liefert oder zum Download bereitstellt. Insoweit ist der Zugang der Tickets beim Kunden maßgeblich, oder indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der genannten Alternativen vor, kommt der Vertrag ab dem Zeitpunkt zustande, sobald eine der Alternativen eintritt. Die Annahmefrist des Angebots beginnt mit dem Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, der auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt Seibert das Angebot des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
  4. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von Seibert wird der Vertragstext nach dem Vertragsabschluss von Seibert gespeichert und dem Kunden nach Absenden der Bestellung in Textform (z. B. E-Mail) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch Seibert  erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto auf der Buchungs-Plattform eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website von Seibert gespeichert und können vom Kunden über dessen Nutzerkonto mithilfe der entsprechenden Login-Daten und des erforderlichen Passwortes abgerufen werden, ohne dass hierfür Kosten entstehen.
  5. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular von Seibert kann der Kunde mögliche Eingabefehler anhand der dargestellten Informationen erkennen. Sollten die Informationen nicht gut lesbar sein, kann der Kunde zur besseren Erkennung von Eingabefehlern die Vergrößerungsfunktion des Browsers nutzen, wodurch die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Der Kunde kann die dargestellten Eingaben im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange korrigieren, bis er den Button anklickt, mit dem der Bestellvorgang abgeschlossen wird.
  6. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und mithilfe automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, sodass unter dieser Adresse die von Seibert  versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von Seibert oder von mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
  7. Der Kunde kann zwischen den Zahlungsmodalitäten Kreditkartenzahlung oder Banküberweisung wählen. Bei Zahlung per Banküberweisung ist der Ticketpreis vorab unter Angabe eines gesondert per E-Mail zugesandten Verwendungszwecks zu zahlen. Die Tickets werden erst nach Zahlungseingang an den Kunden ausgegeben. Bei Zahlung per Kreditkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,25 EUR zzgl. 1,4% der Bestellsumme erhoben.
  8. Beim Kauf von Tickets kommt der Vertrag über den Besuch der Seibert-  Veranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und Seibert  als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt. steht vollständig Seibert  als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig, sofern im Bestellvorgang nicht ein abweichendes Zahlungsziel genannt wird.
  9. Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von Seibert und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.
  10. Der Vertrag über den Besuch von Seibert  Veranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden, welche Verbraucher sind (§ 13 BGB), kein Widerrufsrecht zusteht. Kunden, unabhängig davon, ob sie Unternehmer oder Verbraucher sind, können ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen. Unternehmern (§ 14 BGB) steht das Widerrufsrecht von Gesetzes wegen ohnehin nicht zu.

§ 3 Gültigkeit der Tickets, Rückgabe von Tickets, Ticketpreiserstattung im Fall des Ausfalls oder einer Verlegung der Veranstaltung

  1. Die Tickets berechtigten jeweils nur die beim Kauf angegebenen Personen (Name, E-Mail und Unternehmen) zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Es gilt unsere Datenschutzerklärung, die ebenfalls im Kaufvorgang einsehbar ist und im Zuge dessen vom Kunden akzeptiert werden muss: https://seibert.biz/datenschutz.
  2. Die Tickets können vom Erstkäufer auf Dritte übertragen werden, wenn der bisherige Inhaber des Tickets – mit Einwilligung des neuen Erwerbers – zuvor den Namen, die E-Mail und das Unternehmen des Erwerbers uns gegenüber in Textform (E-Mail) angibt sowie den Erwerber auf die Häufigkeit der bisherigen Übertragungen hinweist (maximal zweimal seit dem Erstkauf). Überdies bestätigt der Erwerber uns gegenüber in Textform, dass er diesen AGB und unserer Datenschutzerklärung zustimmt. In welchem Zeitraum vor der Veranstaltung und wie oft der Erstkäufer die Tickets übertragen kann, ist in den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung geregelt, die unter der jeweiligen Website der Veranstaltung zu finden sind.
    Zutritt haben nur die bei uns registrierten Erwerber der Tickets, also der Ersterwerber oder ggf. einer der zwei nachrangigen Erwerber, wenn die Voraussetzungen der Ziffern 3.1, 3.2 eingehalten werden. Wir sind berechtigt, beim Zugang zur Veranstaltung Einsicht in amtliche Ausweisdokumente zu nehmen, um die Berechtigung für den Zutritt zu prüfen. Bitte führen Sie daher beim Besuch unserer Veranstaltung ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zum Nachweis Ihrer Zugangsberechtigung mit sich.
  3. Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen. Im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin ist der Anspruch Erstattung des Ticketkaufpreises spätestens bis 10 Werktage vor Beginn  des ersten Ersatztermins geltend zu machen. Seibert wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich auf seiner Webseite, der Veranstaltungswebsite und/oder per E-Mail an die Teilnehmer bekanntgeben. Referenten- und Themenankündigungen sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.
  4. Ihre Rechte, sich wegen einer von Seibert  zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Geltendmachung von Aufwendungs- und/oder Schadensersatzansprüchen erfolgt unter der Maßgabe der Haftungsregeln gemäß § 4.

§ 4 Haftung

  1. Seibert haftet unbeschränkt für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 4.1 erfasst sind, haftet Seibert beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den Kardinalpflichten von Seibert zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
  3. Im Übrigen haftet Seibert nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
  4. Soweit die Haftung von Seibert nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen.

§ 5 Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch

  1. Gefährliche Gegenstände wie pyrotechnische Artikel (z. B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
  2. Seibert behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen den vorstehenden Absatz, den betreffenden Personen den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen. Im Übrigen gilt das Hausrecht des Inhabers des Veranstaltungsortes.
  3. Seibert behält sich ausdrücklich vor, bei entsprechender Entwicklung von Corona-Infektionszahlen oder einer vergleichbaren Pandemielage, zum Schutz aller Beteiligten 3G, 2G oder 2G+ Maßnahmen zu veranlassen (z. B. Maskenpflicht, Durchführung von Vorab-Tests etc.).
  4. Seibert behält sich zudem vor, im Falle eines Verstoßes gegen einen dieser Punkte, den betreffenden Personen den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen. Im Übrigen gilt das Hausrecht des Inhabers des Veranstaltungsortes.

§ 6 Höhere Gewalt

Findet die jeweilige Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, z. B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Pandemie, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in diesem Fall nicht.

§ 7 Datenschutz

  1. Die an Seibert  übermittelten Daten werden auf unseren Servern gespeichert. Diese verwenden wir ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1b DSGVO), aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO) oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DSGVO).
  2. Bei der Durchführung von Seminaren über die Plattform venueless https://venueless.org/de/ werden wir in Einzelfällen die Namen und E-Mail-Adressen der Teilnehmenden an eine Drittfirma, Firma rami.io GmbH, weiterreichen (siehe „Technische Voraussetzungen“), damit diese Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zukommen lässt.
  3. Sollten Sie uns Ihre E-Mail-Adresse auch für Werbemaßnahmen zur Verfügung gestellt haben, können Sie einer Verwendung für Werbezwecke jederzeit unter marketing@seibert.group widersprechen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis unter https://seibert.biz/datenschutz

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts anwendbar.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Seibert hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.

§ 10 Alternative Streitbeilegung

  1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
    Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
  2. Seibert ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet.

Stand: April 2024 

Allgemeine Angebotsbedingungen für Lizenzen aus dem Atlassian-Ökosystem der Seibert Solutions GmbH

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

  1. Für die Beschaffung von Softwarelizenzen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Angebotsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist und wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
  2. Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nur dann akzeptiert und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Sie im Rahmen der Bestellung auf Ihre AGB verweisen und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
  3. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben im Zweifel Vorrang vor diesen Angebotsbedingungen.
  4.  Wir behalten uns Änderungen dieser Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unser Angebot ist bis zu dem angegebenen Datum gültig.
  2. Sie können das Angebot annehmen, wie es für Sie am bequemsten ist. Sollte im Rahmen Ihrer Prozesse eine Willenserklärung per E-Mail ausreichen, schicken Sie einfach eine kurze Nachricht mit Bezugnahme auf die Angebotsnummer an die E-Mail-Adresse auftrag@seibert.group. Natürlich können Sie auch das im Angebot angehängte Bestellformular nutzen und dieses ausgefüllt an die oben genannte E-Mail-Adresse schicken. Bestellungen aus Ihrem Warenwirtschaftssystem können Sie ebenfalls an die oben genannte E-Mail-Adresse schicken.
  3. Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Softwarebetrieb und Hosting, Beratungen und Schulungen) erhalten Sie von uns gesonderte Angebote zur Annahme; diese sind nicht Teil dieses Angebotes.

§ 3 Nutzungs- und Eigentumsrechte der Software-Hersteller

  1. Gegenstand unseres Angebotes ist die Vermittlung der auf die im Angebot vereinbarten Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software. Die Einräumung der zu deren vertragsgemäßer Nutzung erforderlichen Rechte erfolgt durch den jeweiligen Hersteller nach Maßgabe von Absatz 3.
  2. Bitte beachten Sie, dass hinsichtlich der nach diesem Angebot vermittelten Produkte zwischen Ihnen und dem Hersteller direkt ein Lizenzvertrag bzw. Cloud-Vertrag geschlossen wird und wir nur für eigene Softwareprodukte als Lizenzgeberin oder als Provider der Cloud-Services agieren. Hinsichtlich der Lizenzverträge oder Cloud-Verträge, die Sie direkt mit dem jeweiligen Hersteller abschließen, gelten vorrangig diese Verträge.
  3. Die Softwareprodukte, Nutzungsrechte an den Softwareprodukten sowie der notwendige Speicherplatz für Daten (Cloud) werden Ihnen ausschließlich über den jeweiligen Hersteller bereitgestellt. Diesbezüglich gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Hersteller in ihrer jeweils gültigen Fassung, die auf der jeweiligen Website der Hersteller eingesehen werden können. Der jeweilige Hersteller ist ausschließlich für den Inhalt seiner Lizenz- und Nutzungsbestimmungen verantwortlich. Die Nutzungsbestimmungen des Herstellers Atlassian finden Sie in ihrer jeweils aktuellen Version unter https://www.atlassian.com/de/legal/atlassian-customer-agreement.
  4. Soweit einzelvertraglich oder in den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist es Ihnen weder unmittelbar noch mittelbar gestattet, die Software zu kopieren, modifizieren, adaptieren, ein abgeleitetes Werk davon zu erstellen, zurückentwickeln, dekompilieren, übersetzen, disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu extrahieren. Ihre Rechte gemäß § 69 d UrhG bleiben unberührt.
  5. Verstoßen Sie gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche durch uns vermittelten  Nutzungsrechte sofort unwirksam. In diesem Fall haben Sie die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.
  6. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei den Herstellern.

§ 4 Abrechnung und Zahlungsziel

  1. Die Kosten für Lizenzen werden in US-Dollar erhoben und im Rahmen der Angebotsstellung tagesaktuell in Euro umgerechnet und angeboten. An diesem Wert orientiert sich unsere Rechnungsstellung. Sollte sich durch die Wechselkursschwankungen im Zeitraum zwischen dem Angebotsdatum sowie dem Tag Ihrer Bestellung eine Abweichung ergeben, die über 6% liegt, wird der tagesaktuelle Euro-Wert unserer Rechnungsstellung verwendet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Sollte Ihr Unternehmen nicht in Deutschland ansässig sein, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und es gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
  2. Im Anschluss an den Kauf der Lizenzen erhalten Sie eine Rechnung nach deutschen Steuervorgaben und können diese nach Erhalt und Prüfung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen begleichen.

§ 5 Mängelansprüche

  1. Ihre Mängelrechte in Bezug auf Mängel der Software, Verfügbarkeiten der Cloud oder sonstige Mängelrechte bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller nach Maßgabe der unter § 3 Abs. 1 genannten Vertragsbedingungen des Herstellers. Wir sind als Absatzmittler nicht zur Mängelhaftung von Software des Herstellers Atlassian oder von Drittanbietern verpflichtet.
  2. Hinsichtlich der Verfügbarkeiten gelten die SLA der jeweiligen Hersteller. Für den Hersteller Atlassian ist dieses einsehbar unter: https://www.atlassian.com/legal/sla.
  3. Hinsichtlich des Supports durch den Hersteller Atlassian können folgende Supportleistungen von dem Hersteller bezogen werden: https://confluence.atlassian.com/support/atlassian-support-offerings-193299636.html

§ 6 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir  – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu dem Betrag der Nettolizenzgebühr sämtlicher über uns bezogener Lizenzen bezogen auf einen Zeitraum der  letzten 12 Monate vor Entstehen des Anspruchs.
  3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  4. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  5. Soweit die Haftung nach Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese Vertragsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wiesbaden, Deutschland.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seibert Solutions GmbH für Schulungen/Trainings

A. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Seibert Solutions GmbH (im Folgenden “Seibert”) richtet sich mit den hier vereinbarten Leistungen sowohl an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB als auch hinsichtlich der Zertifizierungsschulungen (siehe B.) an Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher*in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Seibert ihrer Geltung nicht widerspricht. Die Erbringung von Leistungen durch Seibert bedeutet keine Anerkennung von Vertragsbedingungen des Kunden.

§ 2 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen

  1. “Individuelle Tagesschulungen” bezeichnet Tagesschulungen, die ganztägig an einem bis zwei Tagen (je nach Schulung) stattfinden und ein bestimmtes Thema en détail vermitteln. Dabei sind lange Übungszeiträume fester Bestandteil der Tagesschulungen. Ebenso geht der*die Trainer*in von Seibert hier auf individuelle Wünsche und Use Cases ein und optimiert die Inhalte der Tagesschulungen für die Bedürfnisse der Kunden.
  2. “Modulschulungen” bezeichnet Schulungen, die ausschließlich online stattfinden und wesentlich kürzer (i. d. R. 90 Minuten) als Tagesschulungen sind. Sie umfassen keine praktischen Übungen und richten sich nach einer festen Agenda. Nach Absprache können Modulschulungen um 30 Minuten verlängert werden, in denen praktische Übungen stattfinden.
  3. „Konzeptionsworkshop“ bezeichnet ein- oder mehrtägige Workshops, in denen der*die Trainer*in von Seibert gemeinsam mit dem Kunden ein Trainingskonzept erarbeitet, das der Kunde künftig intern zu eigenen Schulungszwecken nutzen kann. Dabei wird die individuelle Nutzungssituation der betreffenden Software beim Kunden sowie die jeweilige Zielgruppe der Trainings besprochen und zugrunde gelegt.
  4. „Zertifizierungsschulungen“ bezeichnet Tagesschulungen zu bestimmten Themen, die ganztägig an einem bis zwei Tagen (je nach Schulung) und an von Seibert festgelegten Terminen stattfinden. Interessierte können sich zu den öffentlich kommunizierten Terminen (online) anmelden, um an den Schulungen teilzunehmen. Die Schulungen richten sich nach einer festen Agenda; sie beinhalten Übungszeiträume zum praktischen Anwenden der Software sowie einen Abschlusstest zum Erlangen eines Zertifikats (siehe B.).

§ 3 Vertragsschluss

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Leistung von Schulungen. Die Schulungen werden per Angebot und Annahme schriftlich vereinbart. Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertrag über die Schulungsteilnahme kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden zustande. Die Schulungsinhalte werden individuell in den jeweiligen Angeboten festgelegt.
  2. Es gelten vorrangig die von den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Vereinbarungen (Angebot/Annahme) zu diesen AGB.

§ 4 Leistungen/Mitwirkungsleistungen des Kunden

  1. Seibert bietet seine Schulungsleistungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für Anwendungssoftware an. Die von Seibert zu erbringenden Leistungen werden entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und von hinreichend qualifiziertem Personal erbracht.
  2. Seibert erbringt diese Leistungen als Präsenzkurs, Onlinekurs (Remote) oder als Hybridkurs (Kombination von Präsenz- und Online-Teilnahme). Der Vertragsinhalt richtet sich ausschließlich nach der Schulungsbeschreibung von Seibert, entsprechend dem vom Kunden jeweils im Einzelauftrag gebuchten Kurs.
  3. Die Schulungen werden grundsätzlich zwischen 08:00 und 17:00 Uhr (MEZ) geleistet.
  4. Seibert bietet den Teilnehmer*innen zum Abschluss des jeweiligen Kurses eine Teilnahmebescheinigung an, die ausschließlich für die Teilnahme und nicht für Leistungskontrollen vergeben wird. Die Inhalte der Teilnahmebescheinigung werden bei Bedarf für die jeweiligen Kurse detailliert geregelt.
  5. Im Fall der Durchführung eines Kurses in den Räumen von Seibert stellt Seibert dafür geeignete Räumlichkeiten nebst erforderlicher technischer Ausstattung (elektronische Kommunikationsmittel) zur Verfügung.
  6. Seibert ist berechtigt, Präsenzkurse bei Vorliegen wichtiger Gründe in einen Remote-Kursraum zu verlegen. Hierbei wird die Schulungsmaßnahme live übertragen. Seibert wird eine solche Verlegung spätestens sieben Tage vor Beginn des Kurses mitteilen.
  7. Werden die Schulungen in den Räumen des Kunden erbracht, sorgt der Kunde für eine ausreichende technische Ausstattung. Darunter fällt die Möglichkeit des Übertragens des Bildschirms der*des Trainer*in über einen Beamer und das Bereitstellen eines HDMI-Anschlusses.
  8. Werden Schulungen remote abgehalten, ist das Vorhalten und der Zugang der Teilnehmenden zu einem Rechner mit Internetanbindung und die Verwendung von Video-Tools (Zoom oder Google Meet zur Auswahl) erforderlich. Seibert empfiehlt zur Teilnahme einen Computer mit Mikrofon und Webcam. Theoretisch ist eine Teilnahme ohne Mikrofon oder Webcam möglich, allerdings erschwert dies die Partizipation und das Fragenstellen. Außerdem empfiehlt Seibert die Nutzung eines zweiten Bildschirms, um bspw. parallel im Übungssystem arbeiten zu können.
  9. Die Schulungen können alternativ in dem vom Kunden bevorzugten Video-Tool durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der*die Trainer*in seinen*ihren Bildschirm präsentieren kann und der Kunde eine entsprechende Einladung zum Meeting-Tool versendet.
  10. Schulungsumgebung: Die Schulungen finden auf einem Testsystem statt. Alternativ kann Seibert im Rahmen von Tagesschulungen auf dem System des Kunden schulen, wenn der Kunde den Zugang ermöglicht. Modulschulungen erfolgen aus technischen Gründen immer auf dem Testsystem.
  11. Teilnehmendenzahlen werden schriftlich im Rahmen des Auftrags vereinbart.
    § 5 Mängelansprüche

§ 5 Vergütung

  1. Maßgeblich ist der zum Buchungszeitpunkt angegebene Preis. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben in EUR. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
  2. Seibert erstellt dem Kunden eine Rechnung nach deutschen Steuervorgaben für die gebuchten Schulungen. Diese wird ihm per E-Mail an seine mitgeteilte E-Mail-Adresse zugesandt oder über ein Rechnungsportal des Kunden bereitgestellt.
  3. Zahlungen werden nach Erhalt der Rechnung fällig und sind vom Kunden bis spätestens vierzehn (14) Tage nach Rechnungszugang zu bezahlen. Zur Wahrung der Frist muss der Rechnungsbetrag auf dem Konto von Seibert gutgeschrieben sein.
  4. Der Kunde kann gegen die Forderungen von Seibert weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, der Kunde stützt die Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung auf unwidersprochene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenansprüche. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht zudem nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Anfallende Reisekosten pro Trainer*in werden individuell bei Vertragsschluss ausgewiesen.

§ 6 Rechte an Veranstaltungsunterlagen

  1. Alle Schulungs-, Trainings-, Seminar- und Vortragsunterlagen, (Video-)Aufnahmen, Präsentationen sowie Arbeitsmaterialien und Dokumentationen (nachfolgend zusammenfassend „Veranstaltungsunterlagen“ genannt) sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Seibert räumt dem Kunden an den Veranstaltungsunterlagen ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung ein. Dieses Recht gewährt Seibert unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Leistungen.
  3. Im Übrigen verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte bei Seibert beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhaber*innen. Der Kunde ist weder zur körperlichen noch unkörperlichen Verwertung der Veranstaltungsunterlagen berechtigt, insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Veranstaltungsunterlagen zu kopieren, zu fotografieren oder anderweitig unabhängig vom Kurszweck zu verwenden. Das gesetzliche Recht des Kunden, ihm von Seibert überlassene körperliche Exemplare von Veranstaltungsunterlagen im Original an Dritte weiterzugeben, bleibt unberührt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte in den Veranstaltungsunterlagen unverändert beizubehalten.
  5. Die Bereitstellung einer Videodatei auf Anfrage des Kunden erfolgt durch Aufzeichnung der betreffenden Schulung ausschließlich durch Seibert.

§ 7 Stornierung/Ersatzteilnehmer*innen/Ausfall

  1. Der Kunde kann seine Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung jederzeit vor deren Beginn stornieren. Die Storno-Erklärung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).
  2. Eine Stornierung bis zu sieben Tagen vor Kursbeginn ist kostenfrei. Storniert der Kunde die Schulung zwischen dem 1. und 6. Kalendertag vor Schulungsbeginn, wird eine pauschale Stornogebühr von 90 % des Nettopreises fällig. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass Seibert durch die Stornierung bzw. die Nichtteilnahme ein niedrigerer Schaden als die betreffende vorstehende Pauschale entstanden ist; in diesem Fall ist der niedrigere Betrag statt der Pauschale anzusetzen.
  3. Die Übertragung der Veranstaltungsteilnahme auf eine*n Ersatzteilnehmer*in ist jederzeit möglich. Der*Die Ersatzteilnehmer*in muss Seibert jedoch vorher in Textform benannt werden.
  4. Die Umbuchung der Veranstaltungsteilnahme auf ein anderes Veranstaltungsdatum ist nur nach vorheriger Absprache mit Seibert möglich.
  5. Bei vereinbarten Terminblockern sind diese 2 Wochen nach Vereinbarung des Blockers gültig. Nach Ablauf von 2 Wochen werden die Termine anderweitig vergeben.
  6. Seibert hat das Recht, eine Ausfallgebühr in Höhe von 10 % der beabsichtigten Schulung zu berechnen, wenn bereits Gespräche über die inhaltliche Ausgestaltung von Schulungen mit dem Kunden geführt wurden und ein Vertragsschluss nicht zustande kommt oder der Kunde die Schulung storniert.

§ 8 Trainer*innenwechsel

  1. Seibert setzt zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte Trainer*innen mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Seibert ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte Trainer*innen durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Trainer*innen dem Kunden namentlich kommuniziert, wird Seibert den Kunden über den Ersatz informieren.
  2. Seibert ist berechtigt, seine Leistungen durch Subunternehmer zu erbringen.

§ 9 Absage von Schulungen

Seibert ist berechtigt, geplante Schulungen abzusagen, wenn eine Schulung aus einem von Seibert nicht zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden kann (z. B. Erkrankung des*der Trainer*in, ohne dass ein*e Ersatztrainer*in zur Verfügung steht).

§ 10 Mängelrechte

Die Mängelrechte des Kunden bestimmen nach den gesetzlichen Regelungen über Dienstverträge.

§ 11 Haftung

  1. Seibert haftet bei Vorsatz, Arglist, oder der Übernahme einer Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Leistung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Sofern Seibert grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Seibert gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, d. h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z. B. Pflicht zur vertragsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Soweit die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 2 und 3 auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, geht Seibert davon aus, dass pro Schadensfall dreitausend (3.000) Euro ausreichend sind, um im Schadensfall den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dieser Betrag zur Abdeckung des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens nicht ausreichen, wird der Kunde Seibert darauf in Textform hinweisen, damit eine entsprechende Anpassung der Haftungssummen durch die Vertragspartner erfolgen und Seibert das höhere Risiko ggf. durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abdecken kann.
  5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen von Seibert.
  6. Diese Haftungsregelungen nach Maßgabe der Ziffer 11 finden entsprechend Anwendung, wenn Seibert an Stelle von Schadensersatz Aufwendungsersatz zu leisten hat.
  7. Weitergehende als die ausdrücklich genannten Haftungsansprüche des Kunden auf Schaden- oder Aufwendungsersatz sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

§ 12 Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Beiden Parteien steht gesetzlich ein Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund nach Maßgabe des § 314 BGB zu.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 126 und 126a BGB.

§ 13 Vertraulichkeit

  1. Jede Vertragspartei wird Informationen und Unterlagen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die sie von der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags erhält, vertraulich behandeln. Innerhalb des eigenen Unternehmens und verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) dürfen Informationen und Unterlagen der anderen Partei nur dem Personal zur Kenntnis gebracht oder zugänglich gemacht werden, welches die Informationen und Unterlagen zur Erfüllung dieses Vertrags oder eines auf Grundlage dieses Vertrags abgeschlossenen Einzelvertrags benötigt und selbst vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde. Jede Vertragspartei wird Informationen oder Unterlagen der anderen Vertragspartei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben. Liegt eine solche Zustimmung vor, ist der Dritte vor Weitergabe schriftlich zur Vertraulichkeit entsprechend dieser Bestimmungen zu verpflichten.
  2. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dem vorstehenden Absatz 1 sind Informationen oder Unterlagen, (i) die den Parteien bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (ii) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; oder (iii) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.
  3. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, jederzeit auf Verlangen der anderen Vertragspartei deren Unterlagen, die sie in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags erhalten hat, herauszugeben, oder die Vernichtung dieser Unterlagen nachzuweisen. Ausgenommen von der Rückgabe-/Vernichtungspflicht sind vertrauliche Informationen, die automatisch im Rahmen der routinemäßigen Datensicherung durch Computer Back-ups oder Archivkopien erzeugt werden, sowie vertrauliche Informationen, die zu Beweis- oder Nachweiszwecken oder zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt werden müssen. In diesen Fällen dürfen die Archivierungen bzw. Datensicherungen jedoch auch nicht zur Wiederherstellung dieser vertraulichen Informationen verwendet werden; ein Zugriff auf diese Informationen ist nur aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen gestattet.

§ 14 Datenschutz

  1. Seibert wird die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
  2. Personenbezogene Daten speichert Seibert insbesondere zur Vertragsbegründung und Leistungserbringung. Sofern und soweit Seibert im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.

§ 15 Nennung als Referenzkunden

Seibert darf den Kunden, soweit er Unternehmer ist, im Rahmen von Werbung und Beteiligungen an Ausschreibungen als Referenzkunden nennen. Hierzu räumt der Kunde das Recht ein, den Kunden unter Verwendung seines Firmennamens und evtl. Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen. Zu diesem Zweck räumt der Kunde Seibert die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an etwaigen Markenrechten ein. Die vorstehende Einwilligung kann aus wichtigem Grund per E-Mail an schulung@seibert.group widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von Seibert ist hierbei Rücksicht zu nehmen.

§ 16 Außergerichtliche Streitbeilegung

  1. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform”) zur Verfügung unter der Adresse www.ec.europa.eu/consumers/odr.
  2. Seibert ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geschlossenen Einzelverträgen zwischen den Parteien oder über deren Gültigkeit ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Wiesbaden, soweit der*die Kund*in Unternehmer*in ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG).
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Vertragspartner zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

B. Besondere Bedingungen für Zertifizierungsschulungen

Die Geschäftsbedingungen des Allgemeinen Teils (Kapitel A) gelten auch für Zertifizierungsschulungen. Zusätzlich gelten die nachstehenden besonderen Geschäftsbestimmungen, die ausschließlich auf Zertifizierungsschulungen (Begriff siehe Kapitel A. § 2 Abs. 4) Anwendung finden. Soweit diese besonderen Regelungen in Kapitel A abweichen, haben die Bestimmungen für Zertifizierungsschulungen nach diesem Kapitel Vorrang.

§ 1 Vertragsschluss

  1. Die Schulungen werden, außer sie werden per Angebot und Annahme schriftlich vereinbart, online über die Webseite https://seibert.group/atlassian/trainings/zertifizierungsschulungen/ angeboten. Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertrag über die Schulungsteilnahme kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden bzw. bei dem*derTeilnehmer*in zustande.
  2. Die Schulungsinhalte werden von Seibert festgelegt.

§ 2 Zertifikat

Sofern Seibert den Teilnehmer*innen zum Abschluss des jeweiligen Kurses den Erwerb eines Zertifikats anbietet, ist die Teilnahme hieran freiwillig. Testergebnisse werden durch Seibert eingesehen und bewertet. Zertifikate werden nach erfolgreicher Leistungskontrolle vergeben. Die Zertifikatsinhalte werden bei Bedarf für die jeweiligen Kurse detailliert geregelt.

§ 3 Stornierung/ Ersatzteilnehmer*innen

Bei einer Stornierung der Schulung durch den Kunden ab 14 Kalendertagen bis 2 Kalendertage vor dem geplanten Schulungstermin werden 50 % des Buchungspreises in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung am Schulungstag oder am Vortag wird der volle Buchungspreis fällig.

§ 4 Absage von Schulungen

Im Falle einer Schulungsabsage durch Seibert erhält der Kunde seine Teilnahmegebühr erstattet. Schadens- oder Aufwendungsersatz kann der Kunde allerdings nur geltend machen, wenn und soweit hierfür die Voraussetzungen des Kapitels A, Ziffer 11 vorliegen. Etwaige Reisekosten des Kunden sind nicht erstattungsfähig.

§ 5 Verbraucher*innen-Widerrufsrecht

  1. Ein Kunde, der einen Vertrag als Verbraucher*in schließt, kann ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bedingungen zustehen. Verbraucher*in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Einem*Einer Verbraucher*in mit ständigem Aufenthalt außerhalb Deutschlands räumt Seibert ein Verbraucher*innen-Widerrufsrecht gemäß den deutschen Voraussetzungen und Rechtsfolgen auch dann ein, wenn das nationale Recht des*der Verbraucher*in kein Widerrufsrecht vorsieht oder den Widerruf an eine kürzere Frist oder an eine strengere Form knüpft als nach deutschem Recht.
  3. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.

§ 6 Haftung

Die Haftungsbeschränkungen aus Absatz A. Ziffer 11. gelten nicht gegenüber Verbraucher*innen.